Unter Beschaffungskriminalität fallen kriminelle Aktivitäten, die zur Finanzierung der Drogensucht ausgeübt werden. Damit fällt die Beschaffungskriminalität in den Bereich der Drogenkriminalität. Die gängigen Straftaten sind dabei Einbruch, Diebstahl und Raub. Es kann aber auch sein, dass sich ein Drogensüchtiger mit Betrug oder durch den Handel mit Drogen die eigene Sucht finanziert.
Beschaffungskriminalität als Teil des sozialen Abstiegs
Weitfortgeschrittene Süchtige haben häufig keine Möglichkeit mehr, sich durch legale Mittel ihre Sucht zu finanzieren. Die Sucht kann im Vorfeld zum Verlust des Berufs geführt haben. Der einzige Ausweg scheinen illegale Aktivitäten zu sein.
Neben der Sucht als Faktor des sozialen Abstiegs beinhaltet diese noch einen weiteren. Bei langjährigen Süchtigen kommt es häufig zu einer Wesensänderung. In Folge dieser kann das rationale und selbstbestimmte Verhalten aussetzen. Das macht einen drogenabhängigen Einbrecher besonders gefährlich. Er kann durch seine Drogensucht alles verloren haben und ist so bereit, ein viel höheres Risiko einzugehen.
Schutz vor der Beschaffungskriminalität als solche ist nicht direkt möglich. Generell sollte man Gegenden, die bekanntlich von vielen Süchtigen als Treffpunkt genutzt werden, meiden. Vor Tatbeständen wie dem Einbruch oder der Plünderung kann man sich da besser schützen.
Hier kann die Kriminalprävention Antworten liefern, um Folgedelikte im Rahmen der Beschaffungskriminalität zu reduzieren.
Direkte und indirekte Beschaffungskriminalität
Bei Beschaffungskriminalität unterscheidet man zwischen der direkten und indirekten Beschaffungskriminalität. Die direkte Beschaffungskriminalität bündelt Delikte zum direkten Erwerb der Betäubungsmittel. Die indirekte Beschaffungskriminalität bündelt dagegen Delikte, die die Beschaffung von Geld oder Wertgegenständen zur Finanzierung des Kaufs anstreben.