Schutzbedürftigkeit

Als schutzbedürftige Personen gelten im Allgemeinen werdende Mütter, Behinderte, Jugendliche und Kinder. Aber auch Politiker und andere Personen hohen Ranges können schutzbedürftig gelten, da sie, bedingt durch ihr Auftreten in der Öffentlichkeit, Ziel eines Angriffs sein könnten.

Auf Grund der hohen Gefahr von Angriffen werden Personen des öffentlichen Lebens sowie Politiker meist durch Personenschützer geschützt. Bei Politikern übernimmt diese Aufgabe meist eine Einheit des Landes oder der Bundespolizei.

Schutzbedürftige Familie
Schutzbedürftige brauchen mindestens das Dach über dem Kopf, besser noch einen Personenschützer

Bei Personen des Öffentlichen Lebens wird der Schutz durch private Sicherheitsdienstleister gewährleistet. Diese stellen beispielsweise Personenschützer und gepanzerte Fahrzeuge bereit und erarbeiten Sicherheitskonzepte für öffentliche Auftritte ihrer Schutzbefohlenen.

Scroll to top