Trittbrettfahrer

Als Trittbrettfahrer wird in der Kriminologie ein Täter bezeichnet, der sich die Ideen und Vorgehensweisen anderer zunutze macht. Das bedeutet, dass der Täter den Hergang eines in der Vergangenheit durch einen anderen Täter begangenen Verbrechens nachahmt. Dabei handelt es sich in der Regel um nicht aufgeklärte Verbrechen. Dies hat für den Trittbrettfahrer drei Vorteile:

  1. Der Täter muss sich selbst keine Gedanken um die Vorgehensweise machen.
  2. Er weiß bereits, dass die Vorgehensweise von Erfolg gekrönt sein wird, da es in der Vergangenheit bereits einmal funktioniert hat. So vermindert sich das Risiko des Scheiterns.
  3. Wird das Verbrechen entdeckt, wird die Polizei annehmen, der Täter des ursprünglichen Verbrechens habe ein weiteres mal zugeschlagen. So sinkt das Risiko entdeckt zu werden.
Alte Tram, mit fest montiertem Trittbrett außen
Trittbrett an Straßenbahn, das sich blinde Passagiere einst zunutze machten

Der Begriff des Trittbrettfahrers stammt aus dem öffentlichen Nahverkehr. Noch heute kennt man bei Zügen oder sehr großen Autos ausfahrbare oder fest installierte Einstiegshilfen. Diese sogenannten Trittbretter waren früher an jedem Bus und an jeder Straßenbahn von außen montiert. Schwarzfahrer sprangen kurz vor der Abfahrt noch auf diese Trittbretter auf und fuhren so ohne Ticket mit. Sie machten sich also auch die Möglichkeiten anderer ohne eigenen Aufwand zunutze. Daher nannte man diese Leute Trittbrettfahrer. Der Begriff setzte sich in der Kriminologie erst später durch.

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