Anscheinswaffe

Unter einer Anscheinswaffe versteht man eine Schusswaffe, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild einer echten Schusswaffe zum Verwechseln ähnlich sieht. Das bedeutet jedoch nicht, dass aus diesen Waffen keine Geschosse abgefeuert werden können. Hierzu werden jedoch keine heißen Gase verwendet und die Geschosse erreichen keine Geschwindigkeiten, mit denen ein Mensch ernsthaft verletzt werden kann – so z.B. bei Softair-Pistolen.

Bei Anscheinswaffen kann es sich um spezielle Nachbildungen von echten Schusswaffen handeln, allerdings gehören auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen zu diesem Typ. Gegenstände, die erkennbar zum Spiel bestimmt sind fallen nicht darunter, so zum Beispiel:

  • Spielzeugpistolen,
  • Paintball-Markierer,
  • oder Konsolenzubehör.
Täuschend echt aussehende Pistole
Nachahmung eines Pistolenmodells

Die Erkennbarkeit des Zweckes zum Spiel kann beispielsweise durch eine 50-prozentige Über- oder Unterschreitung der normalen Größe einer echten Schusswaffe erfüllt sein, durch Neonfarben oder wenn der Gegenstand keiner normalen Schusswaffe zum Verwechseln ähnlich sieht.

Auch zu Brauchtumszwecken verwendete Gegenstände, oder solche, die zu einer kulturhistorischen Sammlung gehören oder gehören sollen, fallen nicht unter diesen Begriff.

Das deutsche Waffengesetz verbietet es, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu tragen, es sei denn dies geschieht zum Zweck einer Brauchtumsveranstaltung, für Film- und Fernsehaufnahmen oder im Rahmen einer Theateraufführung. Das Gesetz will den Missbrauch von Anscheinswaffen und eine scheinbare Bedrohung von Personen verhindern. Den Ordnungsbehörden soll so auch die Einschätzung von Bedrohungslagen erleichtert und Missverständnisse verhindert werden. Der Einsatz einer Anscheinswaffe könnte die Polizei beispielsweise zu der Annahme führen, die Situation sei für die Beteiligten lebensbedrohlich, sodass die Dienstwaffen zum Einsatz kommen. So könnten möglicherweise Personen ernsthaft verletzt oder gar getötet werden, obwohl keine echte Schusswaffe mitgeführt wurde.

Das Mitführen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit wird vor Gericht hart bestraft. Das verhängte Bußgeld kann bei bis zu 10.000€ liegen.

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