Hehlerei

Hehlerei bedeutet im deutschen Strafrecht die Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Besitzlage an einer Sache, die aus einer gegen fremdes Vermögen gerichteten Tat stammt. Das bedeutet, dass beispielsweise aus einem Einbruch oder einem sonstigen Diebstahl stammende Gegenstände weiterveräußert werden. Dabei macht sich nicht nur diejenige Person strafbar, die den Gegenstand aktiv weiterveräußert, sondern auch dazu Beihilfe leistende Personen. Auch die ankaufende Person macht sich durch den Erwerb der gestohlenen Ware der Hehlerei schuldig.

Bei dem Tatbestand der Hehlerei handelt es sich um ein sogenanntes Anschlussdelikt. D.h. es knüpft an eine vorhergehende Tat, also einen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl, an. Durch die Sanktionierung von Hehlerei soll auch der Tatbestand des Diebstahls unattraktiv gemacht werden. Die Bereicherung an Diebesgut wird durch den zusätzlichen Tatbestand erschwert und Dritte sollen nicht dazu verleitet werden, kriminelle Aktionen der Entwendung fremden Eigentums zu unterstützen oder sich durch den Weiterverkauf im Auftrag des Täters selbst zu bereichern.

Hehlerware Halsketten
Halsketten sind beliebte Hehlerware

Da beim Tatbestand des Einbruches auch Informationen als Mittel der Bereicherung gelten, können diese auch Bestandteil des Anschlussdeliktes sein. Sie können ebenfalls gewerbsmäßig weitergegeben werden und somit Objekte der kriminellen Handlung sein. Die Aufklärungsquote der Polizei in Hinsicht auf Hehlerei liegt offiziell bei 95%, wobei eine hohe Dunkelziffer vermutet wird. Strafrechtlich kann eine Verurteilung eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

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