Plünderung

Der Begriff Plünderung meint den Diebstahl oder Raub von Besitz nach dem Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung. Nach und während Naturkatastrophen wie Stürmen oder Hochwassern, oder auch im Zuge von Kriegshandlungen, nutzen Plündernde dann folgende Umstände aus:

  • Gebäude wie Kauf- und Privathäuser, Grundstücke oder auch Autos haben Beschädigungen erlitten, weswegen Waren und Wertgegenstände darin für Marodeure leichter zugänglich sind
  • die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit eingesetzte Polizei ist zu dezimiert, um ihren Aufgaben nachzugehen, oder kann an entsprechende Orte von Plünderungen noch nicht gelangen
Umgestürzter Baum liegt auf Autodächern vor einem Geschäft
Zerstörte Teile der Innenstadt nach einem Sturm

Der Begriff der Plünderung wird unter Umständen auch noch weiter gefasst. Auch fernab kriegerischer Akte und Katastrophen kann der Notstand von Geschädigten ausgenutzt werden, zum Beispiel bei und nach:

  • Pogromen,
  • Raubüberfällen,
  • Unfällen mit und ohne Todesfolge (Leichenfledderei).

Überfischung und unrechtes Abholzen von Wäldern zählen Naturschützer ebenfalls zu den Plünderungen. Im Strafrecht zählt die Plünderung zum schweren Landfriedensbruch.

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