Alarmgläser finden bei Fenstern, Terrassentüren und Glasfassaden Einsatz, und reagieren auf Beschädigung oder Zerstörung. Sie können Teil einer Alarmanlage sein und lösen einen entsprechenden Alarm aus, wenn es zu Glasbruch kommt. Es gibt vier Arten davon (s.u.):
- Eine davon stellt Verbundsicherheitsgläser dar. Bei einer Nachrüstung muss Normalglas dabei nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. Mit Hilfe spezieller Alarm-Sicherheitsfolien kann das Alarmglas bis zur Durchwurfhemmung von P2A (Widerstand bei Steinwürfen bis zu 3m Fallhöhe) nach DIN EN 356 (europäische Norm) auch nachträglich hergestellt werden. Die Folie oder das Glas ist mit feinen Drähten durchsetzt, welche bei Zerreißen durch die Beschädigung des Glases einen Alarm auslösen.
- Die zweite Art bilden Einscheiben-Sicherheitsgläser. Bei ihnen findet sich in einer der oberen Ecken der Scheibe eine eingebrannte elektrische Leiterschleife. Bei der Zerstörung der Scheibe bei Glasdurchgriff oder Glasdurchstieg wird die Schleife unterbrochen und so ein Alarm ausgelöst.
- Bei der dritten Art spielen Glasbruchmelder eine Rolle, die auf die Scheibe aufgesetzt werden. Es gilt zu beachten, dass die Melder für folienbeschichtete Scheiben nicht geeignet sind. Sie werden in zwei Unterarten unterschieden. Während die aktiven Glasbruchmelder die durch Glasbruch veränderte Körperschall-Leitfähigkeit der Verglasung messen, erfassen die passiven Pendants die durch Glasbruch ausgelösten Schwingungen.
- Die vierte Art umfasst Einscheiben-Sicherheitsgläser mit einer flächendeckenden, elektrisch leitenden Schicht. Zwei Messpunkte im unsichtbaren Bereich erfassen die Unterbrechung des Stromkreises bei Glasbruch. Diese Art des Alarmglases hat den Vorteil, dass es ohne sichtbare Drahtnetze oder Aussparungen an der Außenseite auskommt und daher keine Einbußen in der Optik bewirkt. Der Vorteil von sichtbar eingelegtem Metalldraht liegt jedoch in der abschreckenden Wirkung auf Einbrecher.