Aufklärungsrate

Die Aufklärungsrate, oder auch Aufklärungsquote genannt, ist das Verhältnis der aufgeklärten Straftaten gegenüber den von der Polizei erfassten Taten. Bei einer aufgeklärten Straftat muss die Polizei durch ihre Arbeit mindestens einen namentlich bekannten Tatverdächtigen ermittelt haben. Ob der ermittelte Tatverdächtige von der Justiz verurteilt wird oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Aufklaerungsrate
Ein Verbrechen wird aufgeklärt.

Straftaten mit einer hohen Aufklärungsrate

Für die Berechnung der Aufklärungsrate wird die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) genutzt. Jene Straftaten mit einer hohen Aufklärungsrate sind die so genannten Kontrolldelikte. Diese Art Delikte bliebe unbemerkt, wenn Polizei oder Sicherheitspersonal sie nicht feststellen würde.

  • Mord
  • Totschlag
  • Gefährliche/schwere Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Ladendiebstahl
  • Erpressung
  • Rauschgiftdelikte

Die Kontrolldelikte weisen meistens auch eine hohe Dunkelziffer auf, also Taten, die nicht bei der Polizei gemeldet werden. Dies kann durch die Angst der Opfer geschehen.

Straftaten mit einer niedrigen Aufklärungsrate

Zu den Taten mit einer niedrigen Aufklärungsrate gehören:

Eine hohe Aufklärungsrate wird häufig als ein politisches Argument genutzt. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Ob die Beweise, die zu dem Tatverdächtigen führen, vor Gericht standhalten sowie die Dunkelziffer der Straftaten werden nicht berücksichtigt.

Die Aufklärungsrate erfasst unter anderem die Tatverdächtigen, die im Rahmen eines Verbrechens ermittelt werden.

Interpretation der Aufklärungsrate

Bei der Aufklärungsrate werden auch Fälle inkludiert, bei denen der Beschuldigte, beziehungsweise Täter, bei der Anzeigenerstattung vorliegt. Hier wird somit keine aktive Ermittlungsarbeit der Polizei geleistet. Ein Diebstahl in einem Kaufhaus wird zum Beispiel durch das dortige Personal entdeckt und mit gestelltem Täter zur Anzeige gebracht. Dieser Fall wird also innerhalb der Aufklärungsquote aufgenommen, jedoch ohne aktive Ermittlungsarbeit. Ebenso unterscheidet man nicht bei einzelnen Deliktsgruppen innerhalb der Gesamtaufklärungsquote. Somit obliegt ein bedingt aussagekräftiger Durchschnittswert, der keinen Bezug zu den Deliktgruppen hat. Die Aufklärungsquote ist damit im Wesentlichen ein Effekt der Statistik. Dies ist der Dunkelfeld-Problematik und den Erfassungskriterien der Polizei geschuldet.

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