Die Flippermethode hat mit dem namensverwandten TV-Delphin nichts zu tun, ist vielen aber dennoch aus dem Fernsehen bekannt. Einbrecher wenden diese Vorgehensweise bei Wohnungen an, deren Bewohner die Zugangstür unvorsichtigerweise unverschlossen lassen.
Bei einer Wohnungstür, die zwar ins Schloss gezogen aber nicht abgeschlossen wurde, reicht eine Kreditkarte oder ein anderer flacher, fester Gegenstand, um die Tür zu öffnen. Wird der Gegenstand auf Höhe des Schlosses in den Türspalt geschoben, wird die sogenannte Falle, welche normalerweise mit der Türklinke oder dem Schlüssel in die Tür bewegt wird, zurückgeschoben. Die Tür wird also geöffnet, ohne dass Einbruchschäden irgendeiner Art an der Tür entstehen.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass das einfache Verschließen der Tür ausreicht, um diese Vorgehensweise zu verhindern. Wer also seine Wohnungstür nur zuzieht und danach für längere Zeit nicht zu seiner Wohnung zurückkehrt verhält sich extrem fahrlässig und muss mit einer starken Kürzung der Versicherungsleistungen rechnen. Dasselbe gilt auch für auf Kipp gelassene Fenster bei Abwesenheit.
Dass der Schlüssel im Schloss zweimal umgedreht werden muss, steht so zwar nirgendwo geschrieben, doch die Versicherungen tendieren dazu, den vollen Schadensersatz nur zu leisten, wenn der Wohnungsbesitzer sein Möglichstes zum Schutz vor Einbruch getan hat. Da das bloß einmalige Umdrehen des Schlüssels vor Gericht durchaus als leichte Fahrlässigkeit gewertet werden kann, sollte die Tür also vorsichtshalber lieber zweimal verschlossen werden.