Personenschutz

Als Personenschutz bezeichnet man die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit einer schutzwürdigen Person vor Angriffen durch Dritte.

Der Dienst des Personenschutzes kommt hauptsächlich bei in der Öffentlichkeit stehenden Personen zum Einsatz, wie Politikern und Stars. Auch unmittelbar bedrohte Personen bekommen einen Leibwächter, auch Bodyguard genannt, zugeteilt.

Als bedroht geltende Personen gelten z.B. Menschen, die vor Gericht als Zeugen ausgesagt haben. Man redet dabei von Zeugenschutz. Je nach Fall wird die Person auch mit einer neuen Identität ausgestattet.

Nachahmung eines Pistolenmodells
Es gibt sowohl bewaffnete als auch unbewaffnete Personenschützer

Es gibt drei Gefährdungsstufen, nach denen beurteilt wird, ob jemand auf Personenschutz angewiesen ist:

  1. Stufe eins bedeutet, dass die Person erheblich gefährdet und mit einem Anschlag jeder Zeit zu rechnen ist.
  2. Stufe zwei meint, dass die Person gefährdet und ein Anschlag nicht auszuschließen ist.
  3. Stufe drei heißt, dass eine Gefährdung der Person nicht auszuschließen ist.

Geschützt werden sollen die Personen vor Entführungen, Attentaten und Angriffen.

Die Tätigkeit als Leibwächter ist in Deutschland nicht als Beruf angesehen. Interessierte können aber privat an Fortbildungen teilnehmen. Private Dienste bieten auch Personenschutzmaßnahmen an und kommen bei Veranstaltungen zum Einsatz.

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