Nachbarschaftswache

Wenn es um Einbrüche geht, sind aufmerksame Nachbarn für Einbrecher nicht gerade willkommene Zeitgenossen. Viele Menschen unterschätzen den Wert einer guten Nachbarschaftspflege. Vor allem der Gedanke, dass man ohnehin wenig Zeit zu Hause verbringt, ist ein guter Anlass, sich mit seinen Nachbarn gutzustellen.

Eine Nachbarschaftswache ist nicht so zu verstehen, dass Gruppen von Nachbarn in abgesprochenen Schichten durch die Straßen ziehen und Selbstjustiz üben. Es geht mehr darum, seinen Blick und den der Nachbarn für ungewöhnliche Vorkommnisse und Personen im und um das eigene, aber auch angrenzende Häuser zu sensibilisieren. So kann verhindert werden, dass fremde Personen in Hausfluren gar nicht auffallen, weil alle Bewohner annehmen, die betreffende Person wohne wohl ebenfalls im Haus.

Nachbarschaft mit Autos am Straßenrand
Eine Nachbarschaft passt aufeinander auf

Warum gründen sich Nachbarschaftswachen?

Einbrecher spähen die sie interessierenden Objekte häufig aus, bevor sie einen Einstieg wagen. Wenn sie in Gruppen organisiert sind, hinterlassen sie teilweise auch sogenannte Gaunerzinken, welche die Täter über die Bedingungen eines Einbruches informieren. Wenn einem Späher bereits auffällt, dass es sich um eine aufmerksame Nachbarschaft handelt, weil er beispielsweise selbst auf seine Person und seine Absichten angesprochen wurde, wird er seine Kollegen möglicherweise warnen, dass es sich um einen sehr risikobehafteten Einbruch handelt. Die Abschreckung erfolgt hier bereits, bevor die eigentlichen Einbrecher einen Einstiegsversuch wagen.

Natürlich können Nachbarn sich auch zu Streifzügen in der Nachbarschaft verabreden. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass Selbstjustiz in keiner Weise eine Option darstellt. Es ist Mitgliedern derartiger Nachbarschaftswachen in Deutschland nicht erlaubt, Waffen zu tragen oder andere Personen körperlich anzugehen. Auch wenn diese sich unbefugt auf fremden Grundstücken aufhalten.

Es gelten für die Mitglieder von Nachbarschaftswachen dieselben Rechte wie im normalen Alltag auch. Jeder hat ein Recht auf Notwehr, aber für weitere Maßnahmen, also das Bestrafen eines mutmaßlichen Täters sind Polizei und Behörden zuständig. Die Wache hat also durch ihre Anwesenheit nur die Möglichkeit, Einbrecher abzuschrecken oder den Notruf zu wählen, wobei beide Maßnahmen sich bereits als wirkungsvolle Maßnahmen herausstellen können.

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