Objektschutz

Beim Objektschutz handelt es sich um Maßnahmen, zur Gewährleistung der Sicherheit von Objekten wie z.B. Häuser, Grundstücke, oder Parkplätze. Im Grunde kann es sich um dabei um alles gehen, das keine Person ist. Im rechtlichen Sinne sind Tiere zwar keine Sachen, werden aber wie solche behandelt. Daher werden auch Tiere werden zu Objekten gezählt und fallen somit unter den Objektschutz, wenn sie zu ihrem Schutz bewacht werden.

Geschützt werden sollen Objekte in der Regel vor einer Funktionsbeeinträchtigung, Einbruch, Diebstahl oder Zerstörung. Wenn ein Objekt also als besonders sensibel gilt, weil es zur Zielscheibe zerstörerischer Absichten von Feinden oder Kriminellen werden könnte, oder Interessen eines Störens des Objektes vorliegen, bietet sich die Bewachung durch Sicherheitsdienste, die Polizei oder sogar das Militär an. Darunter fallen im größeren Rahmen beispielsweise Munitionslager des Militärs, Kernkraftwerke, militärische Fahrzeuge, oder auch Geldtransporte. Im kleineren Rahmen können gefährdete Wohnsiedlungen oder einzelne Gebäude, wie z.B. Museen, Banken oder Schulen bewacht werden. Durch wen der Objektschutz erfolgt, ist dabei abhängig davon, ob es sich um militärische, staatliche, oder private Objekte handelt.

Videoüberwachung
Kameras als zusätzliche „Augen“

Der Schutz der betreffenden Objekte kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. In Wohnsiedlungen oder auf großen Grundstücken bietet sich die Bestreifung an. Die Schutzbeauftragten drehen hier Runden um das zu beschützende Objekt. Observation kann als alternative Maßnahme einen besseren Überblick schaffen. Dank Überwachungskameras ist die Beobachtung des Objektes digital möglich und zeitlich flächendeckender als die Bestreifung.

Wenn das zu beschützende Objekt regelmäßig von verschiedenen Personen aufgesucht wird, können sich je nach Bewertung der Gefahrenlage auch Vor- und Einlasskontrollen, Identitätsfeststellungen, oder Durchsuchungen der jeweiligen Personen und ihrer Fahrzeuge anbieten.

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