Privater Sicherheitsdienst

Ein Privater Sicherheitsdienst, auch als privates Bewachungsgewerbe bezeichnet, ist ein Sicherheitsdienst, welcher vor allem im Auftrag von Unternehmen oder Personen des öffentlichen Lebens tätig wird. Die Einsatz- und Tätigkeitsfelder von Sicherheitsdiensten sind sehr unterschiedlich und umfangreich. Gängig sind jedoch folgende Bereiche:

  • Personenschutz
  • Werks- und Objektschutz
  • Mobiler Revier- und Streifendienst
  • S- bzw. U-Bahn-Bewachung
  • Veranstaltungsschutz
  • Sicherheitstechnik
  • Sicherheitsberatung
  • Geld- und Werttransport
  • (Krisen)Management-Dienste
  • Service-Dienste (z.B. Notruf oder Fahrdienst)
  • Detektei
Privater Sicherheitsdienst
Privater Sicherheitsdienst im Einsatz

Privater Sicherheitsdienst – nur mit Erlaubnispflicht

Ein privater Sicherheitsdienst kann nicht einfach gegründet werden. So gehören private Wach- und Sicherheitsdienste zu den erlaubnispflichtigen Gewerben und benötigen eine Behördliche Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Geregelt wird das Bewachungsgewerbe innerhalb der Gewerbeordnung § 34a. Bei Konzessionsausstellung hin zum privaten Sicherheitsdienst muss die persönliche Befähigung und Zuverlässigkeit des Konzessionsinhabers gewährleistet sein. Des Weiteren sind Vorschriften und Befugnisse für private Sicherheitsdienste innerhalb der Gewerbeordnung für das Bewachungsgewerbe, beziehungsweise für den privaten Sicherheitsdienst, zu finden. Hierzu zählen auch die Punkte Ausweispflicht, Dienstkleidung, Waffengebrauch sowie die Haftpflicht.

Haftet ein Privater Sicherheitsdienst?

Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes führen lokale Arbeiten aus, für die der Arbeitgeber mit einer Schadensversicherung haftet. Versichert sind dabei nicht grobe Fahrlässigkeit und vorsätzlich begangene Schäden. Inkludiert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die fahrlässig durch das Sicherheitspersonal des privaten Sicherheitsdienstes begangen wurden. Hierbei deckt die Versicherung einzig die vereinbarten Haftungssummen, wobei Mindestversicherungssummen gemäß BewachV § 6 Haftpflichtversicherung geregelt sind

Branchenorganisationen privater Sicherheitsdienste

BDGW: Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V

BDSW: Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V

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