Brandschutz

Der Brandschutz bezeichnet alle Maßnahmen, die gegen den Ausbruch eines Brands vorbeugen oder im Ausbruchsfall der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken sollen. Des Weiteren fällt auch die Rettung von Leben während eines Brands in den Bereich des Brandschutzes. Der Brandschutz ist gesetzlich reguliert. So gibt es Bestimmung für den Bau von Gebäuden, Beschaffenheit von Materialien und die Lagerung von leicht entflammbaren Stoffen (z.B. Gase).

Brandschutz
Ein Feuermelder zählt zu den typischen Brandschutzmaßnahmen.

Bei dem Brandschutz lässt sich eine grobe Einteilung von drei Themenbereichen vornehmen: Der präventive Brandschutz, der abwehrende Brandschutz und die Brandschutzordnung.

Der präventive Brandschutz umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, welche die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern oder einschränken sollen. So fallen unter den präventiven Brandschutz drei weitere Typen:

  • Baulicher Brandschutz greift bei: Der Planung und Errichtung (bzw. Änderung) von Gebäuden
  • Anlagentechnischer Brandschutz betrifft: Die technische Gebäudeausrüstung
  • organisatorischer Brandschutz bezieht sich auf: Instandhaltung / Wartung, Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen

Der abwehrende Brandschutz tritt dann in Aktion, wenn die präventiven Maßnahmen keinen Erfolg hatten und ein Brand ausgebrochen ist. Dabei zählt nicht nur die Löschung des Brands, sondern auch die Verhinderung von Folgeschäden, die durch Rauch, Löschwasser oder Ausfälle entstehen können.

Die Brandschutzordnung bezieht sich auf Verhaltensregeln im Brandfall, für Besucher und Beschäftigte in dem Gebäude.

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