Personen des öffentlichen Lebens

Personen des Öffentlichen Lebens sind Personen mit einem besonderen Bekanntheitsgrad. Durch die Einstufung als Person des öffentlichen Lebens wird das Recht auf Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und die Zulässigkeit von Äußerungen in Berichterstattungen deutlich geändert.

Bundeskanzlerin Angela Merkel
Politikerinnen wie Angela Merkel sind Personen des Öffentlichen Lebens

Beschränkte Privatsphäre für Personen des öffentlichen Lebens

Da von diesen Personen ein öffentliches Interesse ausgeht, sind Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild deutlich eingeschränkt. Ein beliebtes Beispiel dafür sind zum Beispiel Schauspieler. Hier dürfen, im Rahmen von Berichterstattungen, auch Fotos von Schauspielern angefertigt werden, ohne dass sie dafür ihr Einverständnis geben. Hier legt man zu Grunde, dass von Schauspielern ein öffentliches Interesse ausgeht.

Auf Grund der hohen Bekanntheit und Medienpräsenz dieser Personen, gelten Sie in Sicherheitskreisen oft als besonders schutzbedürftig. Um den Schutz dieser Personen bestmöglich zu gewährleisten treten Private Sicherheitsdienste in Erscheinung. Hier können Personen des Öffentlichen Lebens ihre eigenen Sicherheitskräfte engagieren.

Rechtsbegriff: Person des öffentlichen Lebens

Der Begriff „Person des öffentlichen Lebens“ wird als unbestimmter Rechtsbegriff definiert. Er wird hierbei im deutschen, österreichischen und schweizerischen Zivilrecht angewendet. Geregelt werden in diesem Rechtsrahmen das Recht am eigenen Bild, die Privatsphäre und die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung. Der Rechtsbegriff „Person des öffentlichen Lebens“ ist mit mehrdeutigen Inhalten versehen. Damit braucht die Rechtsanwendung eine klare Auslegung, da Ermessenspielraum innerhalb des Rechtsquelle gegeben ist.

Tiger Woods als Person des öffentlichen Lebens
Sportler wie Tiger Woods sind ebenso Personen des öffentlichen Lebens

Wie werde ich zur Person des öffentlichen Lebens?

In der Regel spricht man von einer Person des öffentlichen Lebens, wenn ein bestimmter Bekanntheitsgrad überschritten wird. Hierbei erstreckt sich die Bekanntheit nicht mehr auf die Leute, mit denen der Betreffende eine persönliche Bindung hat, wie zum Beispiel Beziehungen zum Freundeskreis oder der Familie und der Nachbarschaft. Entscheidend ist dabei nicht unbedingt die Reichweite der Bekanntheit für Personen des öffentlichen Lebens, sondern seine Interaktion mit der Gesellschaft. Auch im lokalen und regionalen Umfeld kann Jeder zur Person des öffentlichen Lebens werden, wenn seine Interaktion mit der Gesellschaft eine Bekanntheit erzeugt, die nicht durch seine gemeinen sozialen Beziehungen legitimiert wird.

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